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Die britischen Datenschutzstandards
(die Standards")

Die Standards
Anhang A
Anhang B
Anhang C
Anhang D

1. ZWECK

1.1         Über uns

Flex ist ein sozial verantwortlicher und führender Anbieter von Fertigungsdienstleistungen für Elektronik, der Design-, Engineering- und Fertigungsdienstleistungen für Hersteller von Originalausrüstung in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Verteidigung, Automobil, Computer, Verbraucher, Industrie, Infrastruktur, Medizin, Energie und Mobilgeräte anbietet. Flex unterstützt Kunden bei der Entwicklung, Herstellung, Lieferung und Wartung von Elektronik und anderen Produkten über ein Netzwerk internationaler Niederlassungen. Diese globale Präsenz bietet Design- und Engineering-Lösungen in Kombination mit zentralen Fertigungs- und Logistikdienstleistungen für Elektronik.

1.2         Unser Engagement für den Datenschutz

Diese Standards legen unseren Ansatz und die Verpflichtung der Flex Group und ihrer Geschäftsleitung und ihres Vorstands dar, die höchsten Datenschutzstandards einzuhalten. Diese Standards für die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen sich auf die personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Auftragnehmern und Geschäftskontakten oder anderen Personen und müssen von allen Mitgliedern und Mitarbeitern der Flex Group eingehalten werden, und die Geschäftsleitung und der Vorstand werden deren Einhaltung durchsetzen. Die Nichteinhaltung dieser Standards führt zu entsprechenden Korrektur- und Disziplinarmaßnahmen.

1.3         Ziel dieser Standards

Wir behandeln alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen und allen anderen geltenden Gesetzen. Unsere Einhaltung dieser Standards bietet Ihnen den erforderlichen Schutz, damit wir bestimmte personenbezogene Daten innerhalb der Flex-Gruppe verarbeiten können, einschließlich der Übermittlung dieser personenbezogenen Daten außerhalb des Vereinigten Königreichs.

2. DEFINITIONEN UND ABKÜRZUNGEN

Anwendbares Recht bezeichnet alle anwendbaren lokalen Gesetze und Bestimmungen zum Datenschutz und zur Wahrung der Privatsphäre, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Datenschutzgesetze.

Geschäftliche Kontaktdaten bezeichnet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit die Geschäftskontakte bei Kunden und Lieferanten der Flex Group;

Datencontroller bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet;

Datenprivatsphäre bedeutet Datenschutz gemäß den Datenschutzgesetzen;

Datenprozessor bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen verarbeitet;

Datenschutzgesetze bedeutet britische Datenschutzgesetze;

Betroffener bezeichnet eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person;

Personenbezogene Daten von Mitarbeitern bedeutet Personenbezogene Daten in Bezug auf: (a) aktuelle, ehemalige und potenzielle Mitarbeiter; (b) aktuelle, ehemalige und potenzielle einzelne Auftragnehmer; (c) Freiwillige; (d) Vertreter; (e) Zeit- und Gelegenheitsarbeiter; und (f) Angehörige, Verwandte, Erziehungsberechtigte und Partner der in (a) bis (e) der Flex-Gruppe genannten betroffenen Personen;

Flex-Gruppe bezeichnet Flex Ltd. mit Sitz in Singapur und Sitz in 2 Changi South Lane, Singapur, und alle ihre Tochtergesellschaften, die an diese Standards gebunden sind;

Globaler Datenschutzbeauftragter ist der Datenschutzbeauftragte im Sinne der britischen Datenschutzgesetze;

Globale Richtlinie zu den Rechten betroffener Personen bezeichnet die beigefügte Police Anhang C dieser Standards;

Globales Verfahren zur Erhebung und Bearbeitung von Datenschutzbeschwerden bezeichnet die beigefügte Police Anhang D dieser Standards;

Persönliche Daten bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, die anhand dieser Informationen direkt oder indirekt identifiziert werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf personenbezogene Mitarbeiterdaten, Geschäftskontaktdaten und Daten Dritter;

Regulierung / DSGVO bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und alle Gesetze, die diese umsetzen, ergänzen, sich darauf beziehen oder sie ersetzen.

wird bearbeitet hat die in den britischen Datenschutzgesetzen und -prozessen festgelegte Bedeutung und Prozesse sind entsprechend auszulegen.

Daten besonderer Kategorien bezeichnet alle personenbezogenen Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft einer betroffenen Person hervorgeht; ihre politischen Meinungen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen oder ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft; genetische Daten; biometrische Daten, die zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person verarbeitet werden; Daten über Gesundheit, Sexualleben oder sexuelle Orientierung; und umfasst für die Zwecke dieser Standards auch Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten;

Aufsichtsbehörde bezeichnet das Information Commissioner's Office;

Normen bezeichnet die in diesem Dokument dargelegten Bedingungen;

Daten von Drittanbietern bezeichnet personenbezogene Daten in Bezug auf Dritte, wie etwa Kontaktdaten anderer Personen, Informationen zu Beschwerden und CCTV-Bilder;

Vereinigtes Königreich bedeutet das Vereinigte Königreich;

Britische Datenschutzgesetze bezeichnet die Datenschutz- und Privatsphärengesetze im Vereinigten Königreich (einschließlich der Verordnung in der durch jegliche Gesetzgebung geänderten Fassung, die sich aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ergibt („DSGVO für Großbritannien”) und dem Data Protection Act 2018 in der jeweils gültigen Fassung;

Wir, unser und/oder uns bezeichnet die Flex-Gruppe und ihre Mitarbeiter; und

Du bezeichnet eine betroffene Person, deren personenbezogene Daten von der Flex-Gruppe verarbeitet werden.

3. HINTERGRUND

3.1         Was ist Datenschutzrecht?

Der Datenschutz (auch als „Datenschutz“ bekannt) verlangt von Unternehmen, personenbezogene Daten gemäß bestimmten Grundsätzen guter Praxis zu verarbeiten. Er gewährt Einzelpersonen auch bestimmte Rechte (zum Beispiel auf Zugriff und Korrektur ihrer Informationen). Das Datenschutzgesetz regelt die Art und Weise, wie Flex personenbezogene Daten über Mitarbeiter, Auftragnehmer, Geschäftskontakte und andere Personen sammelt, speichert und verwendet.

3.2         Welchen internationalen Einfluss hat das Datenschutzgesetz auf Flex?

Datenschutzgesetze erlauben keine internationale Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs, sofern sie nicht ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten. Flex hat geeignete Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass jede Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs rechtmäßig ist. Diese Standards schaffen einen verbindlichen Rahmen für Unternehmensregeln, um die in den Datenschutzgesetzen enthaltenen Regeln einzuhalten und ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten, die gemäß den Datenschutzgesetzen (insbesondere dem in den britischen Datenschutzgesetzen festgelegten Mechanismus zur Genehmigung verbindlicher Unternehmensregeln) an Unternehmen der Flex-Gruppe außerhalb des Vereinigten Königreichs übermittelt werden. Flextronics Global Services (Manchester) Limited ist das Mitglied der Flex-Gruppe mit delegierter Verantwortung für den Datenschutz und ist für die Einhaltung dieser Standards verantwortlich.

4. GELTUNGSBEREICH

4.1         Von diesen Standards abgedeckte Daten

Diese Standards gelten für unsere Verarbeitung und die Übermittlung personenbezogener Daten durch uns, die den Datenschutzgesetzen unterliegen, für die wir Datenverantwortlicher sind, sowie für:

(a) die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten durch ein Mitglied der Flex-Gruppe im Vereinigten Königreich;

(b) die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten im Vereinigten Königreich durch ein Mitglied der Flex Group mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs: (i) während die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 im Vereinigten Königreich als Recht gilt, in einem Land, das nicht zum EWR gehört, oder in einem Land, das gemäß einer Entscheidung der Europäischen Kommission gemäß Artikel 45 der DSGVO für die Zwecke der Übermittlung personenbezogener Daten als angemessen erachtet wird; und (ii) zu dem Zeitpunkt, wenn die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 im Vereinigten Königreich nicht mehr als Recht gilt, in einem Land, das gemäß den Angemessenheitsbestimmungen gemäß Abschnitt 17A des Data Protection Act 2018 für die Zwecke der Übermittlung personenbezogener Daten nicht als angemessen erachtet wird;

(c) die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten aus dem Vereinigten Königreich nach außerhalb des Vereinigten Königreichs: (i) während die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 im Vereinigten Königreich als Recht gilt, in einem Land, das nicht zum EWR gehört, oder in einem Land, das gemäß einer Entscheidung der Europäischen Kommission gemäß Artikel 45 der DSGVO für die Zwecke der Übermittlung personenbezogener Daten als angemessen erachtet wird; und (ii) zu dem Zeitpunkt, wenn die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 im Vereinigten Königreich nicht mehr als Recht gilt, in einem Land, das gemäß den Angemessenheitsbestimmungen gemäß Abschnitt 17A des Data Protection Act 2018 für die Zwecke der Übermittlung personenbezogener Daten nicht als angemessen erachtet wird, in jedem Fall von einem Mitglied der Flex-Gruppe an ein anderes Mitglied der Flex-Gruppe und die anschließende Verarbeitung oder Weiterübermittlung dieser personenbezogenen Daten durch dieses Mitglied an andere Mitglieder der Flex-Gruppe.

(d) Die von uns durchgeführte Verarbeitung kann manuell oder automatisiert erfolgen. Die von uns verarbeiteten Arten personenbezogener Daten sind personenbezogene Mitarbeiterdaten, Geschäftskontaktdaten und andere personenbezogene Daten.

4.2         Die beigefügten Tabellen Anhang B dieser Standards enthalten eine allgemeine Beschreibung der personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieser Standards übertragen werden.

4.3         Die Standards gelten für die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Flex-Gruppe, sofern diese personenbezogenen Daten den Datenschutzgesetzen und Abschnitt 4.1 der Standards unterliegen.

5. GRUNDSÄTZE

Wenn Flex ein Datenverantwortlicher ist, gelten die folgenden Grundsätze:

5.1         Wir verarbeiten personenbezogene Daten rechtmäßig, fair und transparent („Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz“)

Wir verarbeiten personenbezogene Daten fair und rechtmäßig. Eine oder mehrere der in Anhang A oder gemäß Datenschutzgesetzen, auf die man sich stützen sollte, um die Datenverarbeitung zu legitimieren, werden immer eingehalten. Wir stellen sicher, dass für Sie klar ist, wie Ihre personenbezogenen Daten erhoben, verwendet, eingesehen oder anderweitig verarbeitet werden und in welchem Umfang die personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder werden. Wir stellen auch die gemäß Datenschutzgesetzen erforderlichen Informationen bereit, darunter Informationen zur Erläuterung, wie wir personenbezogene Daten offenlegen und/oder übertragen können, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, berechtigte Interessen, Empfängerkategorien und verfügbaren Rechte. Alle Informationen und Mitteilungen in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind leicht zugänglich und leicht verständlich.

5.2         Wir informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und informieren Sie über Ihre Rechte gemäß diesen Standards.

Diese Standards sind öffentlich auf der öffentlichen Website von Flex sowie auf dem internen Datenschutzportal von Flex und auf schriftliche Anfrage beim globalen Datenschutzbeauftragten verfügbar. Bevor Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, teilen wir Ihnen die Identität des Unternehmens der Flex-Gruppe mit, das der Datenverantwortliche ist, und stellen Ihnen alle Informationen zur Verfügung, die gemäß den Datenschutzgesetzen und diesen Standards erforderlich sind.

5.3         Wir stellen sicher, dass personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke verarbeitet werden („Zweckbindung“).

Wir stellen sicher, dass die von uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten für bestimmte, eindeutige und legitime Zwecke verarbeitet werden, die zum Zeitpunkt der Erfassung der personenbezogenen Daten festgelegt wurden, und nicht für zusätzliche Zwecke weiterverarbeitet werden, die mit den ursprünglichen Zwecken, für die die personenbezogenen Daten erhoben wurden, unvereinbar sind.

5.4         Wir stellen sicher, dass wir die Grundsätze der Datenminimierung in Bezug auf personenbezogene Daten einhalten („Datenminimierung“)

Wir stellen sicher, dass wir bei unseren Verarbeitungsvorgängen personenbezogene Daten verarbeiten, die angemessen und relevant sind und sich auf das beschränken, was für die Zwecke, für die wir die personenbezogenen Daten verarbeiten, erforderlich ist. Wir stellen sicher, dass der Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten gespeichert werden, auf ein striktes Minimum beschränkt ist. Wir bewahren personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für die Zwecke, für die sie erhoben und verarbeitet werden, erforderlich ist, es sei denn, sie sind nach geltendem Recht länger aufzubewahren. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn die Zwecke der Verarbeitung nicht auf andere Weise erfüllt werden können.  Wir beschränken den Zugriff auf personenbezogene Daten auf diejenigen Mitarbeiter, die diesen Zugriff zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Wir verlangen von unseren Verkäufern und Lieferanten, dass sie einen ähnlichen Umgang mit personenbezogenen Daten verfolgen, auf die sie bei der Erbringung von Dienstleistungen für Flex zugreifen.

5.5         Wir stellen sicher, dass personenbezogene Daten korrekt sind und, falls erforderlich, auf dem neuesten Stand gehalten werden („Richtigkeit“)

Wir stellen sicher, dass personenbezogene Daten auf dem neuesten Stand und korrekt sind. Flex bietet Einzelpersonen verschiedene Möglichkeiten, ihre personenbezogenen Daten zu aktualisieren und zu korrigieren, unter anderem online, mithilfe von Self-Service-Systemen und durch Kontaktaufnahme mit HR Global Business Services oder der entsprechenden Person. Wir stellen sicher, dass wir alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass ungenaue personenbezogene Daten unverzüglich korrigiert oder gelöscht werden.

5.6         Wir stellen sicher, dass personenbezogene Daten in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung von Einzelpersonen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, erforderlich ist („Speicherbegrenzung“).

Wir stellen sicher, dass für die Löschung oder regelmäßige Überprüfung der personenbezogenen Daten Fristen gemäß der geltenden Gesetzgebung, einschließlich der Datenschutzgesetze, festgelegt werden.

5.7         Wir verwenden angemessene Sicherheits- und Vertraulichkeitsvorkehrungen, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen („Integrität und Vertraulichkeit“)

Wir verwenden geeignete technische, organisatorische, administrative und physische Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor versehentlichem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zu schützen. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung und der unterschiedlichen Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen wir Sicherheitsmaßnahmen, die den durch die Verarbeitung und die Art der zu schützenden Daten bedingten Risiken angemessen sind. Darüber hinaus wird Flex im Falle einer Datenschutzverletzung die Aufsichtsbehörde benachrichtigen, es sei denn, es ist unwahrscheinlich, dass die Datenschutzverletzung zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen führt, und die betroffenen Personen benachrichtigen, wenn die Datenschutzverletzung wahrscheinlich zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen führt.

5.8         Wir gewähren Ihnen das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Portabilität und Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß den Datenschutzgesetzen.

Sie haben das Recht, eine Kopie aller über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten anzufordern. Wir gewähren Ihnen Zugriff auf diese Daten, soweit dies nach den Datenschutzgesetzen erforderlich ist, es sei denn, wir sind nach den Datenschutzgesetzen dazu berechtigt, die Anfrage abzulehnen oder nur teilweise zu erfüllen (z. B. wenn Anfragen einer betroffenen Person offensichtlich unbegründet oder übertrieben sind, insbesondere aufgrund ihres repetitiven Charakters). Sofern dies nach den Datenschutzgesetzen zulässig ist, können wir hierfür eine Gebühr erheben.

Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unrichtig sind, einschließlich mittels einer ergänzenden Erklärung, wenn die personenbezogenen Daten unvollständig sind.

Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten Umständen das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, auf eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder auf Einspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten oder gegen Direktmarketing aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht, zu verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, allgemein verwendeten und maschinenlesbaren Format an Sie oder einen Dritten übertragen.

Wenn Sie eines dieser Rechte ausüben möchten, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten, den globalen Datenschutzbeauftragten oder, wenn Sie Mitarbeiter von Flex sind, an HR Global Business Services. Weitere Informationen und Vorgehensweisen finden Sie in der globalen Richtlinie zu den Rechten betroffener Personen, die beigefügt ist unter Anhang C.

5.9         Wir erkennen Ihr Widerspruchsrecht gegen Direktmarketing an

Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten für Direktmarketing verwenden, tun wir dies nur, wenn wir Ihre Zustimmung zu einem solchen Marketing eingeholt haben oder wenn dies anderweitig gemäß den Datenschutzgesetzen zulässig ist. Wenn Sie Einwände gegen unsere Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Direktmarketing haben, sollten Sie sich an den Global Data Privacy Officer, HR Global Business Services, wenden oder eine andere Methode verwenden, die in der jeweiligen Marketingmitteilung angegeben ist.

5.10       Wir nutzen nur begrenzt automatisierte Entscheidungsfindung

Gemäß den Datenschutzgesetzen gibt es Anforderungen, die sicherstellen, dass keine Bewertung oder Entscheidung über eine Person, die rechtliche Auswirkungen hat oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinflusst, ausschließlich auf der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten basieren kann, außer in begrenzten Fällen. Beispielsweise nutzen wir in bestimmten Einstellungsverfahren automatisierte Entscheidungsfindung, um die Eignung eines bestimmten Kandidaten zu testen. Dieses Verfahren wird jedoch normalerweise in Verbindung mit anderen Einstellungsverfahren wie Vorstellungsgesprächen verwendet und daher nicht ausschließlich automatisiert durchgeführt. Wenn Flex wichtige Entscheidungen ausschließlich automatisiert trifft, wird es gemäß den Datenschutzgesetzen Schutzmaßnahmen ergreifen, beispielsweise das Recht der Personen, menschliches Eingreifen zu erwirken, ihren Standpunkt auszudrücken und die Entscheidung anzufechten.

5.11       Wir treffen sorgfältige Vorsichtsmaßnahmen bei der Verarbeitung von Daten besonderer Kategorien und Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten

Wir verarbeiten Ihre Daten besonderer Kategorien und Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten nur in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen, einschließlich der Erfüllung mindestens einer der in den britischen Datenschutzgesetzen festgelegten Bedingungen, die für die Verarbeitung dieser Daten erforderlich sind. Dies kann, falls erforderlich, die Verwendung verstärkter Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf solche Daten besonderer Kategorien und Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten umfassen.

5.12       Wir ergreifen geeignete Maßnahmen im Hinblick auf den Einsatz von Datenverarbeitern

Zu den Datenverarbeitern können Mitglieder der Flex-Gruppe oder externe Anbieter gehören, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Mitglieds der Flex-Gruppe verarbeiten. Wenn wir interne oder externe Datenverarbeiter einsetzen, stellen wir Folgendes sicher:

(a) wir verfügen über einen schriftlichen Vertrag mit diesem Datenverarbeiter;

(b) der schriftliche Vertrag alle Klauseln enthält, die nach den britischen Datenschutzgesetzen und anderen Datenschutzgesetzen zwingend vorgeschrieben sind;

(c) Der schriftliche Vertrag wird über den Datenverarbeiter unter anderem Folgendes veranlassen:

(i) ausschließlich auf Anweisung des Verantwortlichen handeln wird; und

(ii) ist verpflichtet, Flex unverzüglich über jegliche Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu informieren. Es kann eine Pflicht zur Benachrichtigung betroffener Personen bestehen, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wahrscheinlich ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten zur Folge hat. Der Datenverarbeiter ist verpflichtet, jegliche Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu dokumentieren, einschließlich der Fakten im Zusammenhang mit der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, ihrer Auswirkungen und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Die Dokumentation sollte der Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Wir verfügen außerdem über ein umfassendes Auditprogramm, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeiter die oben genannten Maßnahmen einhalten (siehe Absatz 6.2 weiter unten).

5.13       Wir beschränken die Übermittlung personenbezogener Daten

Grundsätzlich sind internationale Übermittlungen personenbezogener Daten aus dem Vereinigten Königreich in ein Land oder Gebiet mit unzureichenden Datenschutzgesetzen nicht zulässig, sofern nicht angemessene Sicherheitsvorkehrungen gemäß den Datenschutzgesetzen getroffen werden, beispielsweise indem ein Mitglied der Flex Group (mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs) diese Standards unterzeichnet oder Vertragsklauseln (wie die nach den britischen Datenschutzgesetzen anerkannten Standardvertragsklauseln) eingeführt werden, die die übermittelten personenbezogenen Daten schützen. Wir übermitteln personenbezogene Daten nur, wenn entsprechende Sicherheitsvorkehrungen gemäß den Datenschutzgesetzen getroffen wurden und vorausgesetzt, dass ein angemessener Schutz gemäß den britischen Datenschutzgesetzen gewährleistet ist. Wir stellen sicher, dass bei allen Übermittlungen personenbezogener Daten an externe Anbieter außerhalb des Vereinigten Königreichs neben den Vorschriften für Übermittlungen außerhalb des Vereinigten Königreichs auch die Vorschriften für Auftragsverarbeiter (wie in Abschnitt 5.12 oben dargelegt) eingehalten werden.

6. WIE WIR DIE STANDARDS EINHALTEN UND DURCHSETZEN

6.1         Unsere Datenschutzbeauftragten

Wir unterhalten ein umfassendes Netzwerk von Datenschutzbeauftragten in der gesamten Flex-Gruppe, die für den Datenschutz in ihrem Land, ihrer Region oder ihrem Segment verantwortlich sind, einschließlich der Einhaltung dieser Standards. Jeder Datenschutzbeauftragte untersteht dem jeweiligen regionalen Datenschutzbeauftragten und letztlich dem globalen Datenschutzbeauftragten, der wiederum direkt dem Vorstand untersteht. Der Vorstand von Flex besteht aus dem Leiter der Rechtsabteilung, dem Finanzvorstand und dem Personalvorstand und untersteht dem Vorstandsvorsitzenden. Der globale Datenschutzbeauftragte ist der Datenschutzbeauftragte im Sinne der britischen Datenschutzgesetze und trägt die Gesamtverantwortung für das Netzwerk der regionalen Datenschutzbeauftragten und Datenschutzbeauftragten, die Entwicklung und Umsetzung dieser Standards, die Beantwortung von Anfragen der Aufsichtsbehörde, die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde sowie die Überwachung und jährliche Berichterstattung über die Einhaltung gegenüber dem Vorstand. Die regionalen Datenschutzbeauftragten und Datenschutzbeauftragten sind verantwortlich für die Bearbeitung lokaler Beschwerden betroffener Personen, die Meldung von Datenschutzproblemen an den globalen Datenschutzbeauftragten, die Überwachung von Schulungen und die Einhaltung auf lokaler Ebene sowie die Unterstützung bei der Beantwortung von Anfragen der Aufsichtsbehörde und die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

6.2         Audit und Compliance

Darüber hinaus verfügen wir über ein umfassendes Prüfprogramm, das regelmäßige interne Datenschutzbewertungen umfasst, die alle Aspekte dieser Standards abdecken. Die Ergebnisse dieser Datenschutzbewertungen werden dem Global Data Privacy Officer und dem Vorstand von Flex Ltd zur Verfügung gestellt.Wenn wir Lücken bei der Einhaltung unserer Datenschutzanforderungen (einschließlich dieser Standards) feststellen, werden Arbeitspläne erstellt, um diese Lücken zu schließen. Soweit sich eine solche Bewertung auf diese Standards bezieht, werden sie der Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

6.3         Trainingsprogramm

Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und stellen dies unter Beweis, indem wir allen Mitarbeitern, die permanenten oder regelmäßigen Zugriff auf personenbezogene Daten haben, die an der Erfassung personenbezogener Daten oder an der Entwicklung von Tools zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen ihrer Aufgaben beteiligt sind, obligatorische Schulungen zum Datenschutz anbieten. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter alle Richtlinien und Verfahren von Flex einhalten, zu denen auch diese Standards gehören, und ihre Anerkennung des Verhaltenskodex von Flex bestätigen, der die Verpflichtung der Flex-Gruppe zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit darlegt.

6.4         Rechenschaftspflicht

Jedes Mitglied der Flex-Gruppe, das als Datenverantwortlicher fungiert, ist für die Einhaltung der Standards verantwortlich und in der Lage, die Einhaltung dieser Standards nachzuweisen, wenn es personenbezogene Daten verarbeitet, die in Abschnitt 4.1 der Standards beschrieben sind. Um die Einhaltung nachzuweisen, dokumentieren die Mitglieder der Flex-Gruppe die Kategorien der durchgeführten Verarbeitungsaktivitäten gemäß den Anforderungen der britischen Datenschutzgesetze. Diese Aufzeichnung sollte schriftlich, auch in elektronischer Form, geführt und der Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

6.5         Datenschutz-Folgenabschätzungen

Um die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern und wenn erforderlich, führen die Mitglieder der Flex-Gruppe in Absprache mit dem Global Data Privacy Officer Datenschutz-Folgenabschätzungen für Verarbeitungsvorgänge durch, die wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen. Wenn das Ergebnis einer Datenschutz-Folgenabschätzung darauf hinweist, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko mit sich bringen würde, wenn das Mitglied der Flex-Gruppe keine Maßnahmen zur Risikominderung ergreift, sollte vor der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde konsultiert werden.

6.6         Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Die Mitglieder der Flex-Gruppe sollten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Datenschutzgrundsätze gemäß dem britischen Datenschutzgesetz umzusetzen und die Einhaltung der in diesen Standards festgelegten Anforderungen zu erleichtern.

6.7         Die nationale Gesetzgebung und diese Standards

Wir stellen sicher, dass diese Standards für unsere Verarbeitung personenbezogener Daten gelten, wenn geltende Datenschutzgesetze weniger Schutz bieten als diese Standards. Wenn geltende Datenschutzgesetze jedoch einen höheren Schutz bieten, stellen wir sicher, dass wir den höheren Standard einhalten. Wenn ein Mitglied der Flex-Gruppe der Ansicht ist, dass ein Konflikt mit geltenden Datenschutzgesetzen es daran hindert, seinen Pflichten gemäß diesen Standards nachzukommen (einschließlich der Befolgung des Ratschlags der Aufsichtsbehörde), wird dieses Mitgliedsunternehmen umgehend den Global Data Privacy Officer oder den zuständigen Data Privacy Liaison Officer benachrichtigen, der (gegebenenfalls in Absprache mit der Rechtsabteilung oder der Aufsichtsbehörde) verantwortungsbewusst entscheidet, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Flex stellt sicher, dass es, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die für es geltenden Gesetze es daran hindern, seinen Verpflichtungen aus diesen Standards nachzukommen, oder seine Fähigkeit zur Einhaltung dieser Standards erheblich beeinträchtigen, das für den Datenschutz verantwortliche Mitglied der Flex-Gruppe und den globalen Datenschutzbeauftragten umgehend benachrichtigt, sofern dem nicht durch eine Strafverfolgungsbehörde, beispielsweise ein strafrechtliches Verbot, etwas anderes untersagt ist, um die Vertraulichkeit einer polizeilichen Ermittlung zu wahren.

Wenn eine gesetzliche Anforderung, der Flex in einem Land außerhalb des Vereinigten Königreichs unterliegt, voraussichtlich erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den durch diese Standards gebotenen Schutz hat, sollte das Problem der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Dies umfasst jede rechtlich verbindliche Aufforderung zur Offenlegung der personenbezogenen Daten durch eine Strafverfolgungsbehörde oder ein staatliches Sicherheitsorgan. Die Aufsichtsbehörde sollte klar über die Aufforderung informiert werden, einschließlich Informationen über die angeforderten Daten, die anfordernde Stelle und die Rechtsgrundlage für die Offenlegung (sofern nicht anderweitig verboten, wie z. B. ein strafrechtliches Verbot zur Wahrung der Vertraulichkeit einer polizeilichen Ermittlung). In diesen Fällen wird das Flex-Mitglied sein Bestes tun, um das Recht zu erhalten, dieses Verbot aufzuheben, um so viele Informationen wie möglich und so schnell wie möglich mitzuteilen und nachweisen zu können, dass es dies getan hat. Wenn das Flex-Mitglied in den oben genannten Fällen trotz aller Bemühungen nicht in der Lage ist, die Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen, muss Flex der Aufsichtsbehörde jährlich allgemeine Informationen über die erhaltenen Anfragen zur Verfügung stellen (z. B. Anzahl der Anträge auf Offenlegung, Art der angeforderten Daten, Antragsteller, wenn möglich usw.). In jedem Fall darf die Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Mitglied der Gruppe Flex an eine Behörde nicht massiv, unverhältnismäßig und wahllos erfolgen und über das in einer demokratischen Gesellschaft erforderliche Maß hinausgehen.

7. BEZIEHUNG ZUR AUFSICHTSBEHÖRDE

7.1         Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Die Mitglieder der Flex-Gruppe arbeiten mit der Aufsichtsbehörde zusammen und unterstützen sich gegenseitig, um dies zu tun und alle Anfragen oder Beschwerden von betroffenen Personen oder Untersuchungen oder Anfragen zu bearbeiten. Alle Fragen zu unserer Einhaltung der Datenschutzgesetze sollten an den Global Data Privacy Officer gerichtet werden. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Standards. Er wird sich gegebenenfalls mit der Aufsichtsbehörde beraten.

Mitglieder der Flex-Gruppe befolgen die Ratschläge der Aufsichtsbehörde in allen Fragen zur Auslegung dieser Standards gemäß den Datenschutzgesetzen. Die Aufsichtsbehörde ist befugt, jedes Mitglied der Flex-Gruppe, das an diese Standards gebunden ist, zu prüfen und in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesen Standards zu beraten. Diese Mitglieder der Flex-Gruppe müssen die Entscheidungen der Aufsichtsbehörde respektieren, soweit dies mit den Datenschutzgesetzen und dem ordnungsgemäßen Verfahren vereinbar ist, und dürfen nicht auf Verteidigungs- oder Berufungsrechte verzichten.

8. IHRE RECHTE NACH DIESEN STANDARDS

8.1         Unsere Haftung Ihnen gegenüber

Die in diesen Standards beschriebenen Richtlinien und Verfahren gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zur Verfügung stehen oder im Rahmen unserer anderen Richtlinien und Verfahren vorgesehen sind. 

Flextronics Global Services (Manchester) Limited wurde von der Flex Group als das Unternehmen innerhalb des Vereinigten Königreichs benannt, das im Rahmen der britischen Datenschutzgesetze die Verantwortung für diese Standards trägt. Flextronics Global Services (Manchester) Limited ist verantwortlich für Verstöße von Mitgliedern der Flex Group außerhalb des Vereinigten Königreichs, die an diese Standards gebunden sind, und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um diese zu beheben. Das Unternehmen verfügt über ausreichende Mittel, um alle Schäden zu ersetzen, die aus einem Verstoß gegen diese Standards resultieren. Dies umfasst alle verhängten Sanktionen oder andere Rechtsmittel, die gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zur Verfügung stehen, einschließlich der Verpflichtung, für alle materiellen oder immateriellen Schäden, die aus einem Verstoß gegen die Standards durch Mitglieder der Flex Group außerhalb des Vereinigten Königreichs resultieren, eine Entschädigung zu zahlen. Wenn ein Mitglied der Flex Group außerhalb des Vereinigten Königreichs gegen diese Standards verstößt, sind die Gerichte oder die Aufsichtsbehörde in England und Wales zuständig und Flextronics Global Services (Manchester) Limited haftet Ihnen gegenüber, als ob der Verstoß von ihnen in England und Wales und nicht von dem Mitglied der Flex Group außerhalb des Vereinigten Königreichs verursacht worden wäre. Flextronics Global Services (Manchester) Limited haftet nicht, wenn es nachweisen kann, dass das Mitglied der Flex Group, dem der Verstoß vorgeworfen wird, nicht für den schadensverursachenden Verstoß haftet oder dass ein solcher Verstoß nicht stattgefunden hat. Die Beweislast dafür, dass das Mitglied der Flex Group außerhalb des Vereinigten Königreichs, dem der Verstoß vorgeworfen wird, nicht für einen Verstoß gegen die Standards haftet, der zu dem Schadensersatzanspruch geführt hat, liegt bei Flextronics Global Services (Manchester) Limited. Wird in jedem der oben genannten Fälle ein Verstoß gegen diese Standards festgestellt, liegt es in der Verantwortung des Klägers, nachzuweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist und Tatsachen darzulegen, die belegen, dass der Schaden wahrscheinlich auf einen solchen Verstoß zurückzuführen ist.

8.2         Ihre Rechte nach diesen Standards

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Mitglied der Flex-Gruppe gegen diese Standards verstößt, können Sie eine Beschwerde einreichen, indem Sie sich an HR Global Business Services oder den Global Data Privacy Officer wenden (siehe Absatz 10 unten). Bitte beachten Sie auch das globale Verfahren zur Erhebung und Bearbeitung von Datenschutzbeschwerden (eine Kopie davon finden Sie auf dem Flex-Datenschutzportal und unter Anhang D zu diesen Standards), in dem weitere Einzelheiten zum Beschwerdeverfahren dargelegt sind.

Sie können die in diesen Standards festgelegten Rechte (einschließlich der in den Absätzen 5, 6.4, 6.7, 7, 8.1, 8.2, 8.3 und 9.1 festgelegten Rechte als Drittbegünstigter in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten durch ein Mitglied der Flex Group oder einen von einem Mitglied der Flex Group ernannten Datenverarbeiter mit Sitz im Vereinigten Königreich in ein Land außerhalb des Vereinigten Königreichs geltend machen, (i) während die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 im Vereinigten Königreich als Recht gilt, in einem Land, das nicht zum EWR gehört, oder in einem Land, das gemäß einer Entscheidung der Europäischen Kommission gemäß Artikel 45 der DSGVO für die Zwecke der Übermittlung personenbezogener Daten als angemessen erachtet wird; und (ii) zu dem Zeitpunkt, wenn die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 im Vereinigten Königreich nicht mehr als Recht gilt, in einem Land, das für die Zwecke der Übermittlung personenbezogener Daten gemäß den Angemessenheitsbestimmungen in Abschnitt 17A des Data Protection Act 2018 nicht als angemessen erachtet wird. Dies kann erfolgen, indem (a) der Verstoß bei der Aufsichtsbehörde angesprochen und vorgebracht wird oder der Verstoß vor den Gerichten mit der Gerichtsbarkeit von England und Wales vorgebracht wird. Die in diesem Absatz enthaltenen Rechte gelten zusätzlich zu anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die Ihnen möglicherweise gesetzlich zustehen, einschließlich des Rechts auf Entschädigung, falls zutreffend, und beeinträchtigen diese nicht. Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt 8.2 gilt Flex nicht als Verletzer dieser Standards, wenn es unter den gegebenen Umständen die angemessene Sorgfaltspflicht eingehalten oder anderweitig in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gehandelt hat.

8.3         Alle betroffenen Personen, die als Drittbegünstigte von diesen Rechten profitieren, erhalten die Informationen gemäß den britischen Datenschutzgesetzen (Artikel 13 und 14 der Verordnung und, sofern die Verordnung in Großbritannien nicht mehr gilt, der britischen DSGVO). Die Standards enthalten die erforderlichen Informationen zu ihren Rechten als Drittbegünstigte in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und zu den Mitteln zur Ausübung dieser Rechte in der Haftungsklausel und den Klauseln zu den Datenschutzgrundsätzen. Diese Standards sind auf der Flex-Website verfügbar, werden in jeder geltenden Datenschutzrichtlinie erwähnt und sind auf Anfrage beim Global Data Privacy Officer erhältlich.

9. ALLGEMEINES

9.1         Aktualisierungen dieser Standards

Von Zeit zu Zeit können wir diese Standards ändern (auch um Änderungen des regulatorischen Umfelds oder der Unternehmensstruktur Rechnung zu tragen). Weitere Mitglieder der Flex-Gruppe können an die Standards gebunden werden und bestimmte Mitglieder der Flex-Gruppe können nicht mehr an diese Standards gebunden sein. Daher werden wir sicherstellen, dass eine vollständig aktualisierte Liste der Mitglieder der Flex-Gruppe beim Global Data Privacy Officer erhältlich ist, und werden diese Informationen den betroffenen Personen und der Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung stellen. Der Global Data Privacy Officer wird alle Aktualisierungen der Standards verfolgen und aufzeichnen. Darüber hinaus unterliegen alle Änderungen der Standards der Genehmigung des Global Data Privacy Officer und werden unverzüglich allen Mitgliedern der Flex-Gruppe und der Aufsichtsbehörde gemeldet.

Alle Änderungen an den Standards oder an der Liste der Mitglieder der Flex-Gruppe müssen der Aufsichtsbehörde mindestens einmal jährlich mit einer kurzen Erläuterung der Gründe für die Aktualisierung gemeldet werden. Wesentliche Änderungen, wie solche, die möglicherweise das von den Standards gebotene Schutzniveau beeinträchtigen oder die Standards erheblich beeinflussen, müssen der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitgeteilt werden, und bei Bedarf wird die Genehmigung der Aufsichtsbehörde eingeholt. 

Sobald Änderungen an den Standards genehmigt sind, werden diese allen Mitgliedern der Flex-Gruppe, die an diese Standards gebunden sind, mitgeteilt und auf der öffentlichen Website von Flex und dem Datenschutzportal im Intranet der Flex-Gruppe veröffentlicht. Alle Änderungen an den Standards müssen das Datum der Änderung enthalten. Wir werden keine personenbezogenen Daten, die unter diese Standards fallen, an ein Mitglied der Flex-Gruppe übertragen, bis dieses Mitglied an diese Standards gebunden ist und die Einhaltung gewährleisten kann.

9.2         Datum des Inkrafttretens

30. Juni 2015
Datum der Aktualisierung gültig ab: 22. Dezember 2020

10. KONTAKTINFORMATIONEN

Wenn Sie Fragen zu diesen Standards, Ihren Rechten im Rahmen dieser Standards oder anderen Datenschutzproblemen haben, können Sie uns unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktieren: dataprotection@flex.com